Mieter oder Käufer können einen Energiepass verlangen.
Energiepass-Pflicht:Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude brauchen einen Energiepass. Die Nebenkosten für Energie sind damit für alle Mieter oder Kaufinteressenten kalkulierbar. Der Energiepass muss auf Verlangen vorgelegt werden. Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis, kurz Verbrauchsausweis, wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Gebäudebewohner der letzten 3 Jahre erstellt. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes kann insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegeben Energieverbrauchskennwert abweichen.
Denkmalgeschützte Häuser, kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, vorübergehend aufgestellte Gebäude wie Zelthallen, nicht dauerhaft beheizte Gebäude wie Ferienhäuser und Spezialgebäude wie Ställe oder Gewächshäuser sind von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen, bzw. Sonderregeln unterworfen.
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